KMU-Definition

KMU steht für »Kleine und mittlere Unternehmen«, die zwischen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen unterschieden werden (eigentlich müsste es »KKMU« heißen). Die European Commission kategorisiert nach »Micro, Small and Medium-sized« unter »Small and medium-sized enterprises SMEs«.

Für diese gelten folgende Abgrenzungen:

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR,
  • kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR,
  • mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden.

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.

Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig, Auszubildende nicht berücksichtigt.

Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen sind bestimmte öffentliche Anteilseigner.

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