BAFA »Förderung unternehmerischen Know-hows«
Für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Richtlinie ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm lief ursprünglich – gemäß Rahmenrichtlinie vom 28.12.2015 – bis zum 31.12.2020 und ist mit der zweiten Änderung vom 26.11.2020 bis zum 31.12.2022 verlängert worden.
Zum 01.04.2019 die erste Änderungen vom 25.03.2019 in Kraft getreten. Diese betreffen die Bezahlung der Beratungskosten (incl. USt) an den Berater in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweis.
Zielgruppen (KMU) sind:
- Jungunternehmen – die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen – ab dem dritten Jahr nach der Gründung
- Unternehmen – in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Beratungsschwerpunkte sind:
- Allgemeine Beratungen – zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Spezielle Beratungen – um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die geführt werden:
_von Frauen
_von Migrant/innen
_von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
…und/oder:_zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
_zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
_zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
_zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
_zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
_zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen - Unternehmenssicherungsberatung
Zeitlicher Rahmen und Ausschöpfung
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Unternehmen können im Verlängerungszeitraum nur einen Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung stellen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Beraterzulassung
Beraten dürfen selbständige Berater beziehungsweise Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (>50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Ich bin beim BAFA als Berater registriert.
Meine BAFA-ID lautet: 118350
Beratungszuschuss
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens:
- Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
Bemessungsgrundlage – 4.000 Euro
Fördersatz* und maximaler Zuschuss
_80 % – 3.200 Euro
_60 % – 2.400 Euro
_50 % – 2.000 Euro - Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
Bemessungsgrundlage – 3.000 Euro
Fördersatz* und maximaler Zuschuss
_80 % – 2.400 Euro
_60 % – 1.800 Euro
_50 % – 1.500 Euro - Unternehmen in Schwierigkeiten
Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz* maximaler Zuschuss
_90 % – 2.700 Euro
*Fördersatz:
- 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
- 60 % Region Lüneburg
- 50 % sonstige Bundesländer / Regionen
- 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Antragstellung
Diese erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen* prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben beziehungsweise mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Durchführung und Abrechnung
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
- das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- ein Beratungsbericht des Beraters
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des gesamten Honorars (incl. USt)
*Leitstellen
- DIHK-Service Gesellschaft Berlin
- Zentralverbands des Deutschen Handwerks Berlin
- Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes Köln
- Fördergesellschaft des BDS-DGV für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe Bonn
- BBG Bundesbetriebsberatungsstelle
- Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes Berlin
Bevor Sie Ihren Antrag bei einer der Leitstellen einreichen und sich an einen regionalen Ansprechpartner wenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Mehr zum Online-Antrag: fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Sie können die Richtlinie des BAFA und die Rahmenrichtlinie des BMWi hier herunterladen.